Wir freuen uns über jedes Neumitglied! Bei Fragen rund um die Mitgliedschaft bitte nicht zögern: buero@tv-marburg.de.
Vereinsarbeit ist ohne Ehrenamt und helfende Hände undenkbar. Ohne gemeinsames Anpacken sind die mannigfaltigen Aufgaben nicht zu stemmen. Daher hat jedes Mitglied bis zu 8 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr zu leisten von dem Jahr an, in dem es 16 Jahre alt wird. Diese Stunden werden am Jahresende mit 16,– Euro je nicht geleisteter Stunde in Rechnung gestellt bzw. abgebucht.
Alle Beiträge sind Jahresbeiträge (01.01. – 31.12.) können aber auch monatlich gezahlt werden (bis auf passive Mitgliedschaften). Die Monatsbeiträge stehen in Klammern.
Die Mitgliedschaft muss bis zum 30.9. gekündigt werden, sie verlängert sich andernfalls automatisch um 1 Jahr.
Einen Aufnahmeantrag (PDF) können Sie ausfüllen und uns postalisch oder unterschrieben per Mail zukommen lassen.
1. Aufnahmegebühr entfällt zur Zeit
2. Vollmitgliedschaft
- Erwachsene € 275,00 (€ 22,92 pro Monat),
- Ehegatten/Lebenspartner oder Innen € 175,00 (€ 14,58 pro Monat),
- Studierende, Schülerende, Auszubildende und Absolvierende von Freiwilligendiensten € 115,00 (€ 9,58pro Monat), bitte die Hinweise zu Fristen weiter unten beachten!
- Kinder bis 14 Jahre € 70,00 (€ 5,83 pro Monat),
- Jugendliche bis 18 Jahre € 85,00 (€ 7,08 pro Monat).
3. Familienmitgliedschaft
– Eltern einem oder mehr Kindern € 460,00 (€ 38,33)
Hinweis: Mit Ende der Beschulung übergeht die betreffende Person in eine Regelmitgliedschaft
4. Passive Mitglieder/Fördermitglieder € 50,00
5. Zweitmitgliedschaft : € 100
6. Gäste/Nicht-Mitglider (nicht gültig von 16-20 Uhr!)
– Vereinsmitglieder für ihre Gäste € 8,00 pro Stunde
– Nichtmitglieder € 12,00 pro Stunde und Platz
HINWEISE: zu vergünstigten Mitgliedschaften
Studierende müssen beim Mitgliedsantrag Ihre aktuelle gültige Studienbescheinigung mit einreichen und jedes Semester aktualisieren, d.h. unaufgefordert einreichen (Tipp: Reminder im Kalender setzen!). Andernfalls wird der volle Mitgliedsbeitrag berechnet. Stichtage sind der 1.6. für das Sommer- und der 1.12. für das Wintersemester.
Mit dem Ende der allgemeinen Schulbildung geht die betreffende Person in eine Vollmitgliedschaft über. Schüler reichen Ihren Schülerausweis bis 1.10. ein für das jeweilige Schuljahr ein und muss jährlich erneuet eingereicht werden.
Auszubildende und Absolvierende von Freiwilligendiensten haben den ihrer Beschäftigung zugrunde liegenden Vertrag bis spätestens zwei Monate nach dessen Inkrafttreten vorzulegen.