Als eingetragener Verein fühlen wir uns neben dem Leistungssport v.a. der sozialen Verantwortung und Arbeit verpflichtet: Kinder- und Jugendbildung, Persönlichkeitsentwicklung, altersübergreifender Austausch, Pflege des gemeinschaftlichen Miteinanders, Verbreitung des Fair-Play-Gedanken, Förderung des Leistungs-, Breiten- und Gesundheitssports, Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten, Pflege der Sportkultur.
Privatpersonen profitieren als Sponsor/Spender von einem besseren Karma-Ranking und verbreiten Freude. Nebenbei helfen Sie schlicht, den finanziellen Druck zu lindern und/oder sinnvolle Projekte zu fördern.
Unternehmer können als Sponsor des TV 1965 Marburg e.V. von diversen Vorteilen profitieren:
- Präsentation Ihres Firmenlogos auf Vereinsgelände
- Erwähnung (und Verlinkung!) als Sponsor auf Vereinshomepage
- Gerne können Sie mit Ihrem Sponsorship für den TV in der Presse oder Ihren sonstigen PR-Aktivitäten (bspw. Außenwerbung) für sich werben
- Bei den umfangreicheren Pakten besteht zudem die Möglichkeit Ihren Unternehmensnamen fest im Verein – und damit in der Stadt Marburg – zu verankern – Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Paketen (demnächst an dieser Stelle).
- Durch Trikotwerbung hohe Reichweite bis an die hessischen Landesgrenzen
- Mittels Trikotwerbung durch Berichterstattung in der Presse breite Streuung in der Region
- Wer gemeinnützig sponsort, dokumentiert die Werte eines ehrbaren Kaufmanns, der sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlt.
Bspw. können Sponsoren auch ihre eigenen Leistungen einbringen: ein Autohaus stellt einen Vereinsbus, Ernährungsberater gibt Empfehlungen, Bäcker oder Supermarkt stellt Verpflegung bei Ligaspielen, Sporthändler stellt Ausrüstung, ein Turnier unter Ihrer Schirmherrschaft oder für Ihre Mitarbeiter etc. pp.
Der Verein profitiert – der Unternehmer profitiert: eine klassische Win-Win-Situation!
Für alle Sponsorenzuwendungen und/oder Spenden weisen wir Ihnen die Belege nach/aus, damit Sie die sachgemäße Verwendung Ihrer Spende nachprüfen, aber auch beim Finanzamt als Spendenausgabe geltend machen können!